MarkusHahn
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Das ist ja wohl der Hammer. So hat zumindest ein Richter geurteilt und das sollte jedem der einen Fitnessvetrag schnell mal so unterschreibt eine Mahnung sein. Wer umzieht, muss anscheinend die restliche anfällige Summe für seinen Fitnessvertrag weiterzahlen, auch wenn er auf Grund der Entfernung das Fitnesstudio nicht mehr nutzen kann:
Urteil zur Fitnessstudio-MitgliedschaftUmzug ist kein Grund für sofortige Kündigung
Urteil zur Fitnessstudio-MitgliedschaftUmzug ist kein Grund für sofortige Kündigung