Fitnessvertrag / Fitnessstudio kündigen / so geht es / BGH Urteil

MarkusHahn

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Viele schließen ja einen Fitnessvertrag schon beim ersten Besuch ab in der irrigen Meinung sie könnten innerhalb 14 Tagen kündigen. Da wurden schon viele des besseren gelehrt, denn das was für Amazon oder Tupperware, also Internetgeschäfte oder Haustürgeschäfte gilt , gilt nicht wenn ich irgendwo hingehe und dort einen Vertrag abschließe.

Schließlich hat man auch beim Kauf in Kaufhäuser kein Recht auf "Geld zurück" wenn man innerhalb 14 Tagen dort vorbeischaut und alles zurückbringen will.

Da ist es lediglich die Kulanz des Verkäufers oder des Kaufhauses, und Kulanz in Fitnessstudios, dieser Begriff ist dort ein Fremdwort. Selbst Schwangere hat man ja nicht aus Verträgen verlassen, sondern lediglich zugestanden, dass man den Fitnessvertrag ruhen ließe und man halt nach der Schwangerschaft wieder anfangen musste, bzw. den Fitnessvertrag / Zahlung weiter ...

- BGH : Wer wichtige Gründe hat, kann jederzeit früher kündigen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10)

- Dazu zählt nach BGH-Auffassung in erster Linie eine ernsthafte Erkrankung. Woran der Sportler leidet, muss er aber nicht sagen. Ein ärztliches Attest, das die Untauglichkeit für den Fitnesssport allgemein bestätigt, muss dem Studio reichen.

-Wird eine Frau nach Vertragsschluss schwanger, darf auch sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Mit Vorschlägen zum Aufs-Eis-Legen des Vertrags muss sie sich nicht mehr abwimmeln lassen

-Ändert das Fitnessstudio seinen Standort, darf es seinen Kunden eine außerordentliche Kündigung nicht verweigern (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, 17 U 109/91)

- Zieht der Sportler selbst weg, kann er in der Regel problemlos raus aus dem Vertrag, sobald er weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müsste (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt, 6 U 164/93)

- Auch grundlegende Änderungen im Angebot können zur Kündigung berechtigen, wie Ferner betont. Zum Beispiel, wenn die Öffnungszeiten stark zusammengestrichen werden oder deutlich weniger Geräte zur Verfügung stehen.

Der ganze Artikel, bereits aus dem Jahre 2012 hier, viele wissen es aber immer noch nicht, deshalb poste ich das alles gerne: http://www.welt.de/finanzen/verbrau...tzt-leichter-raus-aus-dem-Fitnessvertrag.html
 
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