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Ab 1.1.2009 bundesweit Hörtest bei Neugeborenen

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(idw). Ab dem 1. Januar 2009 ist das Hörscreening bei Neugeborenen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit hat nun jedes neugeborene Kind einen Anspruch auf einen Test, der Hörstörungen bereits ab den ersten Lebenstagen zuverlässig erkennen lässt. Für die weitere, insbesondere sprachliche, Entwicklung von Kindern ist es enorm wichtig, dass eine Schwerhörigkeit so schnell wie möglich erkannt und behandelt wird. In den Kliniken der Stadt Oldenburg und des Landkreises Ammerland wird in einer gemeinsamen Initiative mit dem Hörzentrum Oldenburg das Neugeborenen-Hörscreening bereits seit 2007 freiwillig durchgeführt. "Die Früherkennung einer Hörschädigung bei Säuglingen ist enorm wichtig", so Dr. Rüdiger Schönfeld, Chefarzt am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg und medizinischer Leiter der Hörzentrum Oldenburg. "Denn ohne professionelle Diagnostik werden Beeinträchtigungen des Hörvermögens in der Regel erst im zweiten bis dritten Lebensjahr eines Kindes offensichtlich. Das ist viel zu spät für den kindlichen Spracherwerb, der wiederum maßgeblich ist für die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung eines Kindes." Für das Neugeborenen-Hörscreening werden zwei Verfahren angewendet: die Messung der "otoakustischen Emissionen" und die "Hirnstammaudiometrie". Beide Verfahren sind völlig schmerzfrei und können auch im Schlaf des Babys durchgeführt werden. In den Kliniken der Stadt Oldenburg und des Landkreises Ammerland gehört das Neugeborenen-Hörscreening, wie auch in einigen anderen Regionen der Bundesrepublik, bereits seit 2007 zum festen Bestandteil der Erstuntersuchung. Neben der notwendigen technischen Ausstattung der Kliniken konnte am Hörzentrum Oldenburg eine Screening-Zentrale in Betrieb genommen werden. Hier werden die Daten von Kindern mit auffälligem Befund gespeichert, um eine weiterführende diagnostische Abklärung zu koordinieren. "Unsere Aufgabe ist es, die Daten der Kinder mit auffälligem Befund zu speichern, um gemeinsam mit den Eltern weiterführende Schritte einzuleiten und zu begleiten", erklärt Anja Mohadjer von der Screening-Zentrale am Hörzentrum Oldenburg. "Wir schreiben die Eltern an und raten ihnen, eine endgültige Diagnostik bei einem HNO-Arzt oder Pädaudiologen vornehmen zu lassen, denn nicht jedes auffällige Messergebnis bedeutet automatisch, dass eine Höreinschränkung vorliegt. Sollte sich der Hörschaden allerdings bestätigen, so beraten wir die Eltern auch über Möglichkeiten der Therapien und Frühförderung".


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