(idw). Steigt die Quecksilbersäule über 26 °C wird in vielen Büros und Läden der Ruf nach "Hitzefrei" laut. "Doch aus dem gesetzlichen Regelwerk lässt sich kein Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder "Hitzefrei" ableiten", erklärt Dr. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). "Dennoch sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen zu mildern. Schließlich steigt mit der Temperatur die Unfallgefahr, während Konzentration und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sinken", erläutert der Klimaexperte der BAuA.
Die BAuA hat deshalb j das Internetangebot "Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten" geschaltet. Neben der Erläuterung der Rechtslage befinden sich hier eine Menge Tipps, wie es sich bei hochsommerlichen Temperaturen erträglich arbeiten lässt - sowohl in Gebäuden, als auch im Freien. Darüber hinaus enthält die Seite Verweise auf die rechtlichen Grundlagen wie beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung und auf Forschungsergebnisse der BAuA. Links auf Informationen über die aktuelle Wetterlage wie die Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes, der Ozonvorhersage des Umweltbundesamtes und den UV-Index des Bundesamtes für Strahlenschutz helfen, bereits frühzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.baua.de/sommertipps