Lebensmittelüberwachung beanstandet 129.000 Betriebe
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(idw). Fast jeder vierte überprüfte Betrieb, der Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder verkauft, ist im Jahr 2007 bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen. Rund 18 Prozent der kontrollierten Betriebe verstießen gegen Hygienebestimmungen, sechs Prozent hatten ihre Produkte mangelhaft gekennzeichnet oder irreführend beworben oder verpackt. Die betrieblichen Eigenkontrollen wurden in rund sieben Prozent der Betriebe beanstandet. Dies ist das Ergebnis des "Jahresberichts Lebensmittelüberwachung 2007", den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusammengestellt hat. Die Überwachungsbehörden in den Bundesländern führten 2007 insgesamt 1.005.110 Kontrollen in 562.047 Betrieben durch. In den vergangenen sechs Jahren ging die Zahl der Kontrollbesuche um rund acht Prozent zurück. Von den im vergangenen Jahr untersuchten 402.463 Lebensmittelproben wurden rund 15 Prozent beanstandet. Der Anteil der beanstandeten Proben ist damit seit 2002 praktisch gleich geblieben. Mängel führten bei Fleisch, Wild, Geflügel und Wurst mit rund zwölf Prozent zu einem hohen Anteil von Beanstandungen. Auch Fette und Öle waren mit rund elf Prozent sowie Eis und Desserts mit rund neun Prozent häufig zu beanstanden. Mängel führten bei rund neun Prozent der Nüsse und Knabberwaren sowie bei rund acht Prozent der Milch und Milchprodukte zu Beanstandungen. Etwa die Hälfte der Beanstandungen ging auf falsche, mangelhafte oder irreführende Kennzeichnung bzw. Aufmachung von Lebensmitteln zurück. Beispiele hierfür sind ein fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Mogelpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen. Auch eine fehlende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Bestandteile oder allergener Stoffe führt in dieser Kategorie zu Beanstandungen. Fast jede sechste beanstandete Probe war verdorben oder enthielt krankheitserregende Keime. Zehn Prozent der beanstandeten Proben wiesen Verunreinigungen durch Rückstände wie Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten wie Acrylamid oder Fremdkörper wie Sand oder Glassplitter auf. In 17 Prozent der beanstandeten Proben entsprach die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht den Vorschriften. Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von Schweinefleisch für ein Wiener Schnitzel, das aus Kalbfleisch bestehen muss.
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