Sommer und Badespaß
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(idw). Ab der Badesaison 2008 werden die Badegewässer in Deutschland gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. Die neue Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten ein Umdenken vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen für einen besseren Schutz der Badenden. So muss für jedes Badegewässer ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt werden, das - unter anderem - alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, aufzeigt. Badegewässer, die nach der EG-Richtlinie überwacht werden, müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Jedes Jahr werden die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer in einem Badegewässeratlas veröffentlicht. Die Wasserqualität der Badegewässer in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der EU-Badegewässerrichtlinie 1976 sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Im Durchschnitt halten 94 Prozent der Badestellen an Binnengewässern die mikrobiologischen Grenzwerte ein, 80 Prozent die strengeren Leitwerte für sehr gute Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es sogar 98 beziehungsweise 88 Prozent. In Deutschland gab es 2007 insgesamt 1939 gemeldete Badegewässer, davon 1589 Binnengewässer und 350 Küstengewässer an Nord- und Ostsee. Die Zahl der Badegewässer ist nicht konstant. Jedes Jahr werden einige Badegewässer abgemeldet und andere angemeldet. Die Abmeldung kann vielfältige Ursachen wie Baumaßnahmen, Nutzungsänderung oder eine zu geringe Zahl von Badenden haben. Die neue EG-Badegewässerrichtlinie enthält viele Neuerungen für einen besseren Schutz der Badenden: - strengere Grenzwerte für die mikrobiologischen Parameter für Küstengewässer; - Wegfall des mikrobiologischen Parameters "coliforme Bakterien", der nicht mit Erkrankungen korreliert ist; - Aufnahme eines weiteren obligatorischen, mikrobiologischen Parameters "intestinalen Enterokokken" (oder Darmenterokokken), der mit Erkrankungen korreliert ist; - Festlegung genormter Referenzverfahren für die mikrobiologischen Parameter; - neue Berechnung für die Einstufung der Badegewässer; - Berücksichtigung der Cyanobakterien bei der Überwachung der Badestellen; - Anforderung zur Erstellung von "Badegewässerprofilen", um unter anderem mögliche Eintragspfade fäkaler Verunreinigungen aufzuzeigen; - die Möglichkeit, vorhersehbare Zeitabschnitte erhöhten Baderisikos zu definieren und in diesen vom Baden abzuraten, auch wenn die Qualität des Badegewässers insgesamt sehr gut ist; - umfangreiche Anforderungen an die Information der Öffentlichkeit; - Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Badegewässern. Ein Wermutstropfen ist in der neuen Richtlinie enthalten: Die Grenzwerte für Binnengewässer sind doppelt so hoch wie für Küstengewässer. Damit hat sich der Schutz der Badenden vor schlechter Wasserqualität in Binnengewässern in der neuen Richtlinie nicht verbessert.
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