Scheitert das Präventionsgesetz erneut?
Vorherige
Nächste
(dosb). Im deutschen Gesundheitswesen formiert sich starker Widerstand gegen das abermals drohende Scheitern des Präventionsgesetzes. Die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung, ein Zusammenschluss von 127 Institutionen, zu denen auch der Deutsche
Olympische Sportbund zählt, hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. April in Berlin eine entsprechende Resolution verabschiedet. Aus ihrer Sicht wäre ein Scheitern für den Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ ein fataler Rückschritt. Weiter heißt es in dem Papier: „Die Bundesvereinigung fordert aus diesem Grund eindringlich von den politisch Verantwortlichen, noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz zu verabschieden.“ Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD haben sich die Parteien zwar dieses Ziel gesteckt, die Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen aufzubauen, und die Wichtigkeit durch ein entsprechendes Gesetz zu dokumentieren. Ein Referenten-Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium von Ulla Schmidt liegt zwar vor, aber bisher konnten sich Bund und Länder nicht über die Verteilung der Kompetenzen und alle Beteiligten nicht über die Aufteilung der finanziellen Lasten einigen. Die öffentliche Hand will bisher keine eigenen Gelder für die Finanzierung zur Verfügung stellen. Schon in der letzten Legislaturperiode scheiterte das rot-grüne Gesetzesvorhaben zur Prävention im Bundesrat. Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher offiziell die Einstellung der Planungen nicht bestätigt, aber aus den Kreisen des Parlaments war zu vernehmen, dass die Pläne auf Eis liegen. Nach der Meinung der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung sind fünf Punkte als zentrale Inhalte eines Präventionsgesetzes besonders wichtig. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe müssten sich alle politisch und fachlich Verantwortlichen organisatorisch und finanziell verbindlich eingebunden werden. Prävention und Gesundheitsförderung sei eine Daueraufgabe mit entsprechend notwendiger Nachhaltigkeit. Ein Präventionsgesetz solle an vorhandende und bewährte Strukturen anknüpfen, Zielorientierung und Qualitätssicherung müsse verpflichtend geregelt sein. Und als letzter Punkt sieht die Vereinigung eine besondere Berücksichtigung von sozial benachteiligten Gruppen als vonnöten an.
Vorherige
Nächste