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Bundesrat fordert keine Generalrevision des Antidoping-Gesetzes

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(dosb). Der Bundesrat fordert zwei Nachbesserungen für das Antidoping-Gesetzespaket der Bundesregierung, allerdings keine Generalrevision. In einer Stellungnahme, die von der Länderkammer nach kurzer Debatte beschlossen wurde, wird vorgeschlagen, zukünftig auch das „Verbringen von Arzneimitteln über die Grenze zu Dopingzwecken“ unter Strafe zu stellen, so dass die Zollfahndung schwerpunktmäßig tätig werden kann. Weiter wird gefordert, zur Bekämpfung von Dopingnetzwerken die so genannte Kronzeugenregelung einzuführen, um damit in Strafprozessen die „Kooperationsbereitschaft des Täters“ zu honorieren. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings, das im wesentlichen Rechtsverschärfungen im Arzneimittelgesetz vorsieht, benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Weitergehende Vorschläge der Bundesrats-Ausschüsse lehnte das Plenum der Länderkammer ab. Gefordert worden waren gravierende Rechtsverschärfungen, wie die Strafbarkeit des Erwerbs von Dopingpräparaten, der so genannte Verleitungs-Tatbestand und die Einführung der Telekommunikationsüberwachung bei Doping-Straftaten. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hatte in der Aussprache des Bundesrates den Gesetzentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert. „Wenn wir den Kampf gegen Doping wirklich ernst meinen, müssen wir Nägel mit Köpfen machen“, erklärte die CSU-Politikerin. Sie unterstrich, der Gesetzentwurf gebe Staatsanwaltschaft und Polizei nicht die wirksamen Mittel an die Hand, um Doping als eine Form der organisierten Kriminalität effektiv bekämpfen zu können. Weiter sagte sie: „Eine öffentliche Förderung des medikamentös vergifteten Sports lässt sich nicht rechtfertigen.“ Wenn es dem Sport nicht gelinge, das Dopingproblem in den Griff zu bekommen, müsse der Staat ein einschneidendes strafrechtliches Instrumentarium schaffen, unterstrich die Landesministerin. Vom Freistaat waren in insgesamt drei vorgelegten Anträgen weitere erhebliche Nachbesserungen gefordert worden, die jedoch von der Länder-Mehrheit abgelehnt wurden. So verlangte Bayern im Gegensatz zur Bundesregierung eine härtere Variante der Besitzstrafbarkeit: Danach sollte der Besitz aller Dopingmittel verboten und unter Strafe gestellt werden, auch schon kleinere Mengen. Zudem forderte Merk die Einführung des Straftatbestandes Sportbetrug. Danach sollten Athleten, die bei bezahlten Wettkämpfen unter der Wirkung von Dopingmitteln starten, von ordentlichen Gerichten bestraft werden. Die Stellungnahme aus der ersten Beteiligung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren geht nun an den Deutschen Bundestag. Die erste Lesung wird voraussichtlich Ende Mai oder am 14. Juni im Plenum stattfinden, bevor die Ausschüsse die Regierungsvorlage beraten werden. Der Sportausschuss hatte bereits beschlossen, Anfang Juni in einer außerordentlichen Sitzung eine erneute Anhörung von Rechts- und Sportexperten durchzuführen.
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