Eigene Getränke im Fitnessclub

Antwort

Der Bistrobetrieb und insbesondere der Getränkeausschank stellen für die Fitnessclubs neben den Mitgliedsbeiträgen eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Preise für die Getränke sind angelehnt an die Gastronomiepreise, mitunter sogar noch höher. Vor, während und nach dem Training haben Sportler einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf. Wenn sie ausschließlich auf die im Studio angebotenen Getränke zurückgreifen, kann das mitunter eine teure Sache werden. Eigene Getränke mitzubringen ist aber nicht im Sinne des Studiobetreibers, der meist auf die Einnahmen aus der Gastronomie angewiesen ist. Manche Clubs bieten daher eine Art „all-inclusive-Lösung“ an. Der Monatsbeitrag ist etwas höher als normal, dafür sind bestimmte Getränke für den Studiogast kostenlos. In den meisten Fällen können sich Anbieter und Kunde irgendwie einigen. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht. Nach einem Bericht auf der Website der ARAG (http://www.arag.de) hat das Landgericht Stade (AZ: 4 0 35/97) entschieden, dass das Mitbringen eigener Getränke in den Fitnessclub grundsätzlich erlaubt sei, auch wenn es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios ausdrücklich untersagt ist. Als Grund wurden überhöhte Preise und der erhöhte Flüssigkeitsbedarf der Sportler genannt. In dieser Frage gibt es noch weitere Gerichtsurteile, die für den Kunden sprechen. Dennoch empfiehlt es sich, solche Aspekte vor Abschluss des Vertrages mit dem Besitzer des Studios zu klären.

Links zum Thema:
Artikel: Woran erkenne ich ein gutes Fitnessstudio?

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