So viel Neues steht gar nicht im Artikel, eigentlich konnte man schon immer kündigen (auch wenn die Studiobesitzer sich oft quer gestellt haben und man musste mit denen erst vor Gericht ziehen), wenn man seine Adresse wechselte "und anschließend einen unagemessenen großen Aufwand /Kilometer" betreiben musste, um ins das Studio zu kommen mit dem alten Vertrag.
Oder dass bei Schwangerschaft weiterhin eine Grauzone besteht, ob man kündigen kann , oder ein Vertrag nur ruht.
Neu ist aber folgende Regelung und die ist alles andere als verbraucherfreundlich, zumal kürzlich erst in Stuttgart so geschehen:
Auch bei starken Preiserhöhungen für bereits angebotene Kurse kann der Kunde sich auf sein Kündigungsrecht berufen. Hat sich allerdings die Qualität der Angebote verschlechtert oder das Fitnessstudio reduziert Personal, haben die Trainingsbegeisterten wenig Chancen, schnell aus ihren Langzeit-Verträgen heraus zu kommen. Die Kunden sind dann auf das Verständnis der Anbieter angewiesen.
Artikel aus Welt.de: Bei Fitnessstudios gilt ein Sonderkündigungsrecht
Oder dass bei Schwangerschaft weiterhin eine Grauzone besteht, ob man kündigen kann , oder ein Vertrag nur ruht.
Neu ist aber folgende Regelung und die ist alles andere als verbraucherfreundlich, zumal kürzlich erst in Stuttgart so geschehen:
Auch bei starken Preiserhöhungen für bereits angebotene Kurse kann der Kunde sich auf sein Kündigungsrecht berufen. Hat sich allerdings die Qualität der Angebote verschlechtert oder das Fitnessstudio reduziert Personal, haben die Trainingsbegeisterten wenig Chancen, schnell aus ihren Langzeit-Verträgen heraus zu kommen. Die Kunden sind dann auf das Verständnis der Anbieter angewiesen.
Artikel aus Welt.de: Bei Fitnessstudios gilt ein Sonderkündigungsrecht