BGH Urteil: Fitnessstudio-Verträge dürfen auch bei Umzug nicht gekündigt werden

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Re: BGH Urteil: Fitnessstudio-Verträge dürfen auch bei Umzug nicht gekündigt werden
"Der Verband verweist darauf, dass ein Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten preislich häufig günstiger ist als ein Ein-Jahres-Vertrag."

"Möglich sind zum Beispiel auch Verträge, in der zwar eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben ist, die sich aber verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. "Der Kunde sollte darauf bestehen, dass gegebenenfalls zusätzliche mündlichen Vereinbarungen in dem Vertrag schriftlich fixiert werden", empfiehlt die Juristin Ineke Klaholz von der Verbraucherzentrale NRW" ...das git es ja in in den seltensten Flällen

""Der Kunde sollte darauf bestehen, dass gegebenenfalls zusätzliche mündlichen Vereinbarungen in dem Vertrag schriftlich fixiert werden", empfiehlt die Juristin Ineke Klaholz von der Verbraucherzentrale NRW" Glaube nie etwas einem "Fitnessberater" der dich im Studio zu einem Vertrag überreden soll, glaube nie seinen treudoofen Kuhaugen! Es zählt zum Schluss nur was schriftlich festgehalten ist und von beiden Parteien (Studio und Mitglied) unterzeichnet ist.

"Der Vertrag könnte innerhalb von 14 Tagen zum Beispiel dann widerrufen werden, wenn der Kunde ihn auf offener Straße mit einem Fitnessstudio-Betreiber abschließt. Oder wenn der Vertrag etwa übers Telefon, Internet, per Brief oder per Email abgeschlossen wird." Es gibt aber immer noch naive, anscheinend unmündige Bürger, die denken: Ach ich kann ja mal im Fitnessstudio unterschreiben, und wenn es mir nicht gefällt in diesen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Nein, so ist es nicht. Wenn im Haus abgeschlossen ist gilt der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit!


Auf Focus: Vertrag jederzeit kündigen?So kommen Sie aus dem Fitnessstudio-Vertrag wieder raus
 
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden ist auch möglich bei einer schweren Erkrankung, die es ihm oder ihr "dauerhaft und objektiv nicht möglich macht, die vereinbarten Leistungen des Studios zu nutzen", wie Tusch sagt.

Das Fitnessstudio darf nach Angaben von Klaholz ein Attest verlangen.

Angaben im Hinblick auf die konkrete Art der Erkrankung sind nicht erforderlich. (Gottseidank!)

Ein amtsärztliches Attest darf das Fitnessstudio grundsätzlich nicht verlangen. (Auch das gab es schon von den Fitnessstudiobetreibern...)

Ein Umzug reicht nach dem jüngsten BGH-Urteil nicht aus, um einen langfristigen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen (Az. XII ZR 62/15).
 
Zuletzt bearbeitet:
"Der Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft DSSV, der bundesweit jedes dritte der rund 8300 deutschen Fitness-Studios vertritt, begrüßte die Entscheidung und sprach von Rechtssicherheit. „Der größte Teil der Kündigungen, die in Fitness-Studios im Rahmen eines Umzugs eingehen, liegen im eigenen Risikobereich des Kunden“, betonte ein Sprecher." Na ob sich der Experte da nicht noch irrt.

Schön dass auch Bild jetzt das Thema aufgegriffen hat, somit dürften auch "bildungsferne Schichten" vorgewarnt sein:

URTEIL ZUR FITNESSSTUDIO-MITGLIEDSCHAFT • Umzug ist kein Grund für sofortige Kündigung
 
Zuletzt bearbeitet:
ACHTUNG AUCH MIT NER SCHWANGERSCHAFT KOMMT MAN NICHT UNBEDINGT AUS NEM FITNESSVERTRAG RAUS.

Eine Schwangerschaft könne, müsse aber nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung berechtigen – es komme auf den Einzelfall an. „Unter Umständen ist eine Schwangere nicht zur Kündigung berechtigt, wenn es ihr aufgrund des konkreten Schwangerschaftsverlaufs subjektiv zumutbar bleibt, am Vertrag festzuhalten“, erklärt Schröder.

Volle Kanne , ZDF: AGB lesen und Fristen beachten - Rund um die Kündigung von Fitnessstudioverträgen
 
Was kann ein Studio Besitzer dafür das der Kunde umzieht?
Die Preise richten sich nach der Laufzeit oder nicht?
Wenn jetzt alle Kunden umziehen würden, (Theorie) könnte er die Bude dicht machen.
Wenn es aus Kulanz gemacht wird ist es ok.
 
Finde ich nicht in Ordnung

Finde ich blöd das der Bundesgerichtshof das so beschlossen hat. So hat man immer weniger Felxibilität.
 
Wenn du Studio Besitzer wärst, könntest du es verstehen!
 
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Re: BGH Urteil: Fitnessstudio-Verträge dürfen auch bei Umzug nicht gekündigt werden
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