Hallo.

angenommen mir wird nach einer Abmahnung fristlos gekündigt. Kann das Fitnessstudio von mir als Schadensersatz den restlichen Monatsbeitrag bis zum Ablauf meines Jahresvertrages verlangen? Aus § 314 Abs. 4 BGB ergibt sich zwar ein Schadensersatzanspruch, aber nicht der Umfang. Wer kann helfen? Danke