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  1. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #1
    Arntt

    Fitnesstudio vergisst abzubuchen

    Guten Tag,

    folgendes : bin seit April 1999 in einem Fitnesstudio angemeldet. Die Laufzeit betrug 24monate und verlängert sich meines Wissen stets um 12 Monate.

    Der Monatsbeitrag wurde stets am 01. eines jeden Monats vom Fitnesstudio abgebucht, wie gesagt seit April 99...

    Nun ist mir vor einige Tagen aufgefallen, dass seit Juni 2005 kein Beitrag mehr abgebucht wurde, das letzte Mal Anfang Mai.

    Nun frage ich mich natürlich, warum, soll ich es drauf ankommen lassen und einfach nichts sagen ?

    Was ist, wenn es dem Studio plötzlich auffällt, müsste ich dann sofort den Gesamtbetrag aller fehlenden Monate bezahlen ?

    Habe keine Ahnung, warum plötzlich die Abbuchung eingestellt wurde, es gab nie Schriftwechsel zwischen dem Studio und mir und es sind nunmehr schon 5 Monate, die nicht abgebucht wurden....

    vielen Dank fuer einen Tipp von Ihnen !

    gruesse,
    Arntt

  2. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #2
    cbeinecke
    Zitat Zitat von Arntt
    Guten Tag,

    folgendes : bin seit April 1999 in einem Fitnesstudio angemeldet. Die Laufzeit betrug 24monate und verlängert sich meines Wissen stets um 12 Monate.

    Der Monatsbeitrag wurde stets am 01. eines jeden Monats vom Fitnesstudio abgebucht, wie gesagt seit April 99...

    Nun ist mir vor einige Tagen aufgefallen, dass seit Juni 2005 kein Beitrag mehr abgebucht wurde, das letzte Mal Anfang Mai.

    Nun frage ich mich natürlich, warum, soll ich es drauf ankommen lassen und einfach nichts sagen ?

    Was ist, wenn es dem Studio plötzlich auffällt, müsste ich dann sofort den Gesamtbetrag aller fehlenden Monate bezahlen ?

    Habe keine Ahnung, warum plötzlich die Abbuchung eingestellt wurde, es gab nie Schriftwechsel zwischen dem Studio und mir und es sind nunmehr schon 5 Monate, die nicht abgebucht wurden....

    vielen Dank fuer einen Tipp von Ihnen !

    gruesse,
    Arntt
    Bin kein Jurist, aber irgendwann verjähren die Monatsbeiträge und es können nur noch die letzten paar Monate gefordert werden. Leider kann ich Dir nicht sagen wie lange die Verjährungsfrist im privaten Bereich ist. Kann durchaus sein, dass es nur ein paar Monate sind.

    Gruß

    Carsten

  3. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #3
    Arntt

    ...

    Hallo,

    vielen Dank fuer die Info, weiss da evtl noch jemand mehr ?

    Bin normalerweise ja auch ehrlich und mir mir selber am ringen, ob ich hingehen soll oder nicht, auf der einen Seite hat das Studio ja selber Schuld, auf der anderen Seite, will ich auch keinen Stress und kein Bock nachher auf ne Rechnung über 500-1000 Euro's.

    gruesse, Arntt

  4. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #4
    cbeinecke
    Zitat Zitat von Arntt
    Hallo,

    vielen Dank fuer die Info, weiss da evtl noch jemand mehr ?

    Bin normalerweise ja auch ehrlich und mir mir selber am ringen, ob ich hingehen soll oder nicht, auf der einen Seite hat das Studio ja selber Schuld, auf der anderen Seite, will ich auch keinen Stress und kein Bock nachher auf ne Rechnung über 500-1000 Euro's.

    gruesse, Arntt
    Haben wir denn keine Juristen im Forum?

    Leg das Geld an und ein schlechtes Gewissen brauchst Du nicht zu haben. Sag einfach, Du hättest die Kontenbewegungen nicht so genau kontrolliert. Vielleicht ist es Dir deshlab nicht aufgefallen.

    Gruß

    Carsten

  5. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #5
    StefanB
    *hust* *räusper* also... ähm... ich muss weg
    (bevor ich dir Blödsinn erzähle, halte ich lieber die Klappe)


    Ahnungslose Grüße aus dem 4. Semester

  6. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #6
    krihama
    Melde mich zur Stelle!

    Das Problem: ich bin CH-Jurist.
    Bei uns ist es so, dass eine Rückforderung innerhalb eines Jahres - seit Kenntnis des Rückforderungsanspruchs - geltend gemacht werden muss (relative Verjährungsfrist). Die Rückforderung als ganzes verjährt insgesamt nach 10 Jahren (wenn man seinen Irrtum nicht bemerkt...).

    Das Problem, das ich hier sehe: Du bist nicht gutgläubig! (Du gehst weiterhin ins Studio und merkst, dass Dir die Beiträge nicht abgebucht werden). Kommt es zur Rückforderung des FC (je länger das Studio seinen Fehler nicht merkt, desto teurer), so kannst Du keinen Gutglaubensschutz geltend machen!

    Ich rate Dir deshalb (blöder und teurer Rat): umgehende Meldung machen!
    Wenn sie die Beiträge DANACH nicht abbuchen, dann kannst Du dann getrost ein Jahr nach Meldung die Verjährungseinrede bringen.

    Aber, wie gesagt, das ist in der Schweiz so. Ich würde mal das BGB (Deutschland) oder das (glaublich) AGB (Österreich) kunsultieren.

  7. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #7
    Arntt

    hmm

    ich habe es ja wirklich 4 Monate nicht gemerkt, bis mir gestern auffiel, dass sie im Oktober nicht abgebucht hatten, dann mal alle Auszüge zurückgegangen und halt festgestellt, dass seit einschliesslich Juni nicht abgebucht wurde,

    aber ist doch schon merkwürdig, dass Sie es bis jetzt nicht bemerkt haben, was kann denn das für Gründe haben, dass auf einmal nicht mehr abgebucht wurde....?

  8. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #8
    wonderwoman
    also hmhmhmhm ich glaub mir würd sowas auch nicht auffallen *hrhr*

    aber mal ganz ehrlich- die zocken einen doch eigentlich eher ab, als, dass se ma was vergessen (ich sag nur diese woche plus-minus- jemand gesehn?!)
    wie dem auch sei. bei mir ham se mal nach der kündigung weiter schön abgebucht- DAS is mir zum glück aufgefallen^^

  9. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #9
    Zeus
    Mach Dir da mal keine Sorgen. Anders als in CH existiert in D keine "relative" Verjährung als Regelfall - mal von der Anfechtung wg. arglistiger Täuschung oder Drohung abgesehen -, jedoch beträgt die Verjährung wenigstens zwei Jahre (ich habe gerade kein Gesetz zur Hand, daher nur die Grobschätzung aus dem Kopf).

    Eine irgendwie geartete "Meldepflicht", den Gläubiger auf den fehlenden Einzug aufmerksam zu machen, besteht nicht. Die Pflicht, die Gegenleistung zu erbringen wurde dahingehend abbedungen, daß es dem Gläubiger obliegen soll, die fälligen Beträge einzuziehen mittels Einzugsermächtigung. Tut er dies nicht, kommt er in den sog. Gläubigerverzug, was aber im Falle der Geldschuld keine großen Folgen nach sich zieht.

    MfG

  10. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #10
    Glove
    Hallo Arntt,
    juristisch kann Dir das Studio nix, siehe Zeus.
    In einem solchen Fall stellte sich für mich persönlich die Frage, ob ich mit den Leistungen und Leuten des Studios zufrieden wäre.
    Wenn ja, würde ich denen das zahlen was ihnen zustünde, wenn nein, würde ich die Sache erst mal auf sich beruhen lassen.
    Schönes WE

  11. Fitnesstudio vergisst abzubuchen #11
    Arntt

    ok

    Hallo,

    vielen Dank fuer die Info's.... Ich werd die Sache erstmal auf sich beruhen lassen, also schweigen und weiter kostenlos trainieren, der chef ist nämlich nicht sehr korrekt, um es mal überfreundlich auszudrücken

    gruesse
    Arntt

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