Off Topic. ein schrecklicher Kunsfehler!

ajidulce

New member
Hi

In einem Spital meiner Stadt passierte ein unglaublicher Kunstfehler. Die Patientin litt unter Schwindel und Kopfschmerzen und suchte ärztlichen Rat. Es wurde ein Wasserkopf diagnostiziert. Ein Eingriff sei ohne grosse Gefahr möglich und behebe die Beschwerden.....

Während der Endoskopie, bei der Hirnflüssigkeit umgeleitet werden sollte, wurde eine falsche Kassette in den Videoapparat gelegt!!!!!! Das heisst, bei der Operation lief nicht die Life-Operation am Bildschirm, sondern ein Videofilm. Ist das nicht unfassbar?

Die Frau ist nun 100% invalid. Die Kassette wurde nach der OP vernichtet....

Urteil:
«Fünf bis sechs Millionen. Atilay Ileri, der Anwalt der Geschädigten, erklärte gegenüber der baz, er werde sich jetzt um einen aussergerichtlichen Vergleich bemühen. Wenn jedoch bis Ende Januar noch keine Einigung erreicht sei, werde er nochmals vors Bundesgericht ziehen, um die Schadenersatzhöhe dort festlegen zu lassen. Er fordert vom Kanton Basel-Stadt einen Betrag zwischen fünf und sechs Millionen Franken.»

Das hat mich jetzt wirklich getroffen. Der Mann der Patientin hat sich danach übrigens das Leben genommen....

Aji
 
wow.
gibt es ein öffentliches österreichisches archiv, in dem ich dieses urteil finden könnte?

http://www.taekwondo-bammental.de/INF/sig2.gif
 
so ein Schwachsinn!

du glaubst wohl nicht im ernst, dass es dem operateur nicht auffällt, wenn seine tätigkeit nicht der auf dem bildschirm entspricht!
woher hast du diesen schwachsinn???
im übrigen ist ein solcher eingriff bei einem hydrocephalus internus ("wasserkopf" sagt kein mensch zu so etwas, der fällt nämlich äußerlich nicht auf!) keine großartige angelegenheit und heute längst routine.

gruß, kurt
 
meist angeboren

kann aber auch traumatisch bedingt sein.
zwei möglichkeiten:
1. vermehrte bildung von liquor
2. verminderter abfluss von liquor.
bei hartnäckigen, chron. kopfschmerzen muss man u.a. auch an die möglichkeit eines hydrocephalus internus denken.

gruß, kurt (der nicht glauben kann, das sich ein chirurg von einem video täuschen lässt, das nicht seine handgriffe zeigt)
 
ich denke, das gehört in die Kathegorie...

...Moderne Märchen.

Genau so, wie die Geschichte von dem verünglückten Motorradfahrer, dessen Kopf (und hier ergänzt der Erzählende meist mit einem lautmalerischen "Flatsch") auseinanderfiel, als ihm nach dem Unfall der Helm abgenommen wurde.



http://www.mainzelahr.de/smile/tiere/ssheep.gif
 
Hier der Artikel

Warum ist mein Beitrag von gestern verschwunden, resp. nicht erschienen?? Also noch einmal.....

Gestern war ein Artikel darüber in der Tagespresse. Ich kann mir jetzt wirklich nicht vorstellen dass so etwas einfach aus den Fingern gezogen wurde.

Ich poste demnach mal den ganzen Artikel:

Acht Jahre lang kämpfte Ilana Stalder nach einem Kunstfehler im Kantonsspital Basel um ihr Recht. Nun hat sie es vor Bundesgericht bekommen.

In einigen Tagen feiert Ilana Stalder ihren 40. Geburtstag, doch es wird ein trauriges Jubiläum. Aus der bildhübschen Israelin ist ein Wrack geworden. Vor acht Jahren war die studierte Wirtschaftsmathematikerin in Basel glücklich verheiratet. Dann veränderte eine Operation im Kantonsspital Basel ihr Leben schlagartig.
Die Geschichte begann im Dezember 1996. Die damals 32-Jährige litt an Schwindel und Kopfschmerzen und suchte ärztlichen Rat. Im Kantonsspital Basel wurde ein triventrikulärer Hydrozephalus (Wasserkopf) diagnostiziert. Ein Eingriff sei ohne grosse Gefahr möglich und behebe die Beschwerden, habe ihr der Arzt damals versprochen. Heute kann Ilana Stalder nur noch mühsam sprechen, weshalb ihre Schwester Ziva Schmid die Geschichte erzählt.
«Er sagte ihr, dass sie einige Tage nach der Operation wieder zur Arbeit könne.» Doch ihre Schwester sollte nach dieser Operation vom 24. Januar 1997 nie wieder arbeiten können. Sie lag mehrere Wochen im Koma und ist heute zu 100 Prozent invalid. Ihr Mann hat sich nach der missglückten Operation das Leben genommen. Ilana Stalder lebt heute im Haushalt ihrer Schwester in Zürich.

Kunstfehler. Was war geschehen? Während der Endoskopie, bei der Hirnflüssigkeit umgeleitet werden sollte, wurde eine falsche Kassette in den Videoapparat gelegt (siehe Kasten). Irreparable Schäden entstanden.

Nach der Operation wurden die Angehörigen nicht über den Fauxpas aufgeklärt: «Der Arzt erklärte, die Operation sei wunderbar verlaufen. Doch mit dem Aufwachen stimme etwas nicht», sagt Ziva Schmid. Er müsse aber in die Skiferien und könne deshalb seine Patientin nicht weiter betreuen. Auf Anfrage der baz erklärte Rita Ziegler, Direktorin des Universitätsspitals, beim operierenden Chirurgen habe es sich um einen bestausgewiesenen, erfahrenen Arzt gehandelt. Das tragische Ereignis habe ihn schwer getroffen, und er sei nach dem Geschehen aus Gesundheitsgründen beurlaubt worden und anschliessend nur noch beschränkt arbeitsfähig gewesen. Mittlerweile sei er nicht mehr im Dienst, da er unter einer chronischen Krankheit leide.

Informationen. Ziva Schmid jedoch wollte Informationen. Zwei Monate lang verlangte sie den Operationsbericht, bis sie diesen endlich erhielt. Doch die Kassetten waren anscheinend vernichtet worden. Laut Spitaldirektion werden nämlich Videoaufnahmen, die dann zu Lehr- und Instruktionszwecken verwendet werden, nur bei ausgewählten Operationen gemacht. Immerhin konnte sich Ziva Schmid die Röntgenbilder auf Umwegen beschaffen.

Kein Schuldeingeständnis. So ausgerüstet suchte sie einen Professor am Universitätsspital Zürich. Dieser sah sich die Unterlagen an und war entsetzt. Darauf suchte Ziva Schmid das Gespräch mit den Verantwortlichen, hat jedoch nie ein Schuldeingeständnis oder ein Wort des Bedauerns erhalten. Da wusste sie, dass sie für das Recht ihrer Schwester kämpfen musste. «Es waren acht harte Jahre», sagt sie. Erst der dritte Anwalt habe den Mut aufgebracht, sich mit einem Kantonsspital anzulegen. «Bis vors Bundesgericht wollten wir eigentlich nicht gehen», sagt Ziva Schmid. «Wir wollten uns gütlich einigen.»

Die Spitaldirektion führt dagegen aus, dass stets Gesprächsbereitschaft vorhanden gewesen sei. Versicherer und Klägeranwalt hätten sich jedoch nicht einigen können. Was die im Urteil kritisierten damaligen Abläufe betreffe, seien viele davon in den vergangenen Jahren verbessert worden.
Das Bundesgericht hat nun einen einstimmigen Entscheid gefällt. Das Fünfergericht stellte sich voll hinter die Patientin und bestätigte die Haftbarkeit des Kantons Basel-Stadt.

Fünf bis sechs Millionen. Atilay Ileri, der Anwalt der Geschädigten, erklärte gegenüber der baz, er werde sich jetzt um einen aussergerichtlichen Vergleich bemühen. Wenn jedoch bis Ende Januar noch keine Einigung erreicht sei, werde er nochmals vors Bundesgericht ziehen, um die Schadenersatzhöhe dort festlegen zu lassen. Er fordert vom Kanton Basel-Stadt einen Betrag zwischen fünf und sechs Millionen Franken.
 
"Falsche" Videokassette ist auszuschließen

es ist meiner meinung nach auszuschließen, dass es an einer "falschen videokassette" lag. das würde sogar jedem laien sofort auffallen! so blöd ist niemand, dass er nicht sofort merken würde, wenn der film auf bildschirm nicht mit der live-operation übereinstimmt.
offensichtlich kam es zu intraoperativen komplikationen. für mich klingt es nach einem schweren apoplektischen insult (= apoplex, "hirnschlag"), und sollte ein solcher passiert sein, kann ich natürlich nicht beurteilen, inwieweit er iatrogen (= durch den arzt) verursacht wurde oder einfach nur schicksal war. auch letztere möglichkeit muss man in betracht ziehen.

lg, kurt
 
Re: "Falsche" Videokassette ist auszuschließen

es ist meiner meinung nach auszuschließen, dass es an einer "falschen videokassette" lag. das würde sogar jedem laien sofort auffallen!
Das habe ich mich ja auch gefragt. Ich kann mir kaum vorstellen dass es jemanden nicht auffällt, wenn auf dem Bildschirm die Bewegungen nicht mit den eigenen übereinstimmen...

Allerdings habe ich hier noch zusätzliche Infos:

Im Operationsbericht wird vom operierenden Arzt zwar ein Versehen eingeräumt:«(...) Es wird verlangt, eine Kassette zur Videoaufnahme einzulegen. Das Endoskop wird eingeführt, und plötzlich stellt man fest, dass das Bild auf dem Monitor nicht echt ist, sondern von einer besielten Kassette stammt. Das Endoskop wird zurückgezogen. Nachdem wir sicher sind, dass die neue Kassette auf Record steht, wird das Endoskop wieder eingeführt und wir sehen, dass bei der ersten Punktion eine Via Falsa nach rechts frontal angelegt worden ist (...)» Weiter ist jedoch von unauffälligem operativem Verlauf die Rede. Vor Gericht aber habe der Experte eindeutig festgestellt, dass der Operationsbericht verfälscht sein müsse, erläuterte der Anwalt gegenüber der baz. Der erste Blindstich habe gar nicht nur so kurz dauern können wie festgehalten. Die erwähnte Via Falsa sei nämlich für die Hauptschäden der Patientin gar nicht verantwortlich. Weitere fünf Verletzungen, die für die Invalidität hauptverantwortlich seien, könnten nur verursacht werden, wenn der Chirurg blind arbeite. Unter Sicht seien solche Verletzungen undenkbar. «Der Blindstich muss wesentlich länger gedauert haben».
Wie Christian Brückner, Advokat des Kantons Basel-Stadt, vor dem Bundesgericht ausführte, soll es sich bei der abgespielten Kassette um eine Leberoperation gehandelt haben. Der Chirurg habe diesen Irrtum eine Weile nicht gemerkt. Die Bundesrichter haben die «Entsorgung» der Videokassetten als eine schwere Verletzung der Dokumentationspflicht qualifiziert.
 
Das Spital haftet nun....

BASEL. Das Bundesgericht hat am Dienstag entschieden, dass der Kanton Basel-Stadt für den Ärztefehler haftet, der am damaligen Kantonsspital (heute Universitätsspital) im Jahr 1997 im Laufe einer Hirnoperation geschehen war (baz von gestern). Die Patientin ist heute vollinvalid. Die Höhe der Schadenersatzsumme ist noch offen. Sie dürfte aber voraussichtlich mehrere Millionen Franken betragen. Die Spitaldirektorin Rita Ziegler steht Rede und Antwort.

baz: Was konkret wurde am Universitätsspital Basel verbessert, damit ein solcher Kunstfehler inskünftig nicht mehr geschehen kann?

Rita Ziegler: Viele der nun im Urteil kritisierten damaligen Abläufe sind in den vergangenen Jahren durch entsprechende Massnahmen verbessert worden. Wir haben die alten Videogeräte mit einer neuen Generation von Geräten ausgewechselt, so dass dieser Manipulationsfehler heute nicht mehr möglich ist. Die Anforderungen an die Dokumentation sind seit 1997 nochmals massiv gestiegen. Seit mehreren Jahren läuft zudem in der Operativen Medizin unter Begleitung einer externen Firma ein Projekt für die einheitliche Dokumentation nach internationalen Standards.

Sie haben ihre Bereitschaft zu einer aussergerichtlichen Einigung nun klar formuliert. Wie geht es weiter?

Wir möchten beteuern, dass sich unser Spital stets gesprächsbereit gezeigt hat. Klägeranwalt und Versicherung konnten sich damals nicht auf ein Vorgehen verständigen. Nachdem nun die Haftungsfragen geklärt sind, werden umgehend Verhandlungen zwischen Versicherern und Klägerin stattfinden. Erste Kontakte hat es bereits gegeben.

Steht der damals operierende Arzt noch im Arbeitsverhältnis mit dem Universitätsspital? Und: Wird er nach seiner krankheitsbedingten Abwesenheit später wieder dort arbeiten?

Es ist festzuhalten, dass es sich beim erwähnten Chirurgen um einen bestausgewiesenen, erfahrenen Operateur handelte. Das tragische Ereignis hat ihn schwer getroffen. Unmittelbar nach dem Geschehen war er während mehrerer Monate krankheitsbedingt beurlaubt, anschliessend nur noch beschränkt arbeitsfähig. Eine später aufgetretene chronische Krankheit hat bewirkt, dass dessen Arbeitsfähigkeit zurzeit abgeklärt wird. Insofern steht er noch in einem Arbeitsverhältnis.

INTERVIEW:franziska Laur
 
Die Leber mit dem Gehirn zu verwechseln...

...ist ja wohl der größte witz überhaupt!!!
wie herman schon sagte - wird eine videokassette für eine endoskopische op eingelegt, so drückt man nicht "play", sondern "aufnahme"!!!
zum blindstich: der operateur muss ganz schön gewütet haben, wenn er solche irreversiblen gehirnschäden gesetzt hat. einfach unglaublich! ich wage die qualifikation dieses angeblich "erfahrenen" arztes in frage zu stellen (ob er unter sicht komplikationslos operiert hätte, sei dahingestellt. an sich ist so ein eingriff, wo nur ein drainageröhrchen gelegt wird, keine allzu schwierige sache)

lg, kurt
 
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